Grundsätze

ARBEITSGEMSCHAFTEN DER RELIGIONEN IN DIETZENBACH (ARD) – GRUNDSÄTZE

Präambel

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach erstreben den gleichberechtigten, friedlichen, vorurteilsfreien, verträglichen, respektvollen, aber auch kritischen Meinungsaustausch, die vertrauensvolle Begegnung und Zusammenarbeit im Alltag, und das bessere Kennenlernen und Verständnis des Andersgläubigen.

Regeln

  • Die Arbeitsgemeinschaft soll sich im Regelfall dreimal pro Jahr treffen.
  • An den Sitzungen sollen maximal zwei Vertreter/-innen  jeder Gemeinde teilnehmen. Dabei soll mindestens ein Vertreter/-in jeder Gemeinde aus dem vorangegangenen Treffen teilnehmen.
  • Die Sitzungen finden abwechselnd – und auf jeweilige Einladung – bei einer  Gemeinde der Arbeitsgemeinschaft der Religionen statt und werden von der jeweils gastgebenden Gemeinde geleitet.
  • Die Sitzungen können – auf einzelnen Beschluss hin – auch öffentlich stattfinden.
  • Über die Sitzungen fertigt die jeweils gastgebende Gemeinde eine Niederschrift an und verteilt sie an die übrigen Mitglieder. Die Protokollanfertigung kann delegiert werden. Die Sitzungsniederschrift ist allen Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung zu übermitteln. In der nächsten Sitzung ist über die Genehmigung der Niederschrift zu entscheiden.
  • Die Arbeitsgemeinschaft kann öffentliche Stellungnahmen und Presseerklärungen zu Themen abgeben, die mit den gesetzten Zielen und Aufgaben in Verbindung stehen.
  • Die Arbeitsgemeinschaft trifft keine – die einzelnen Gemeinschaften bindenden –  Beschlüsse, insbesondere keine theologisch bindenden Beschlüsse.
  • Beschlüsse/Kommuniqués/Resolutionen/Verlautbarungen werden mit Dreiviertel-Mehrheit der Anwesenden gefasst. Dabei haben jede Kirchengemeinde und jeder Moscheeverein immer jeweils nur eine Stimme. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn Vertreter/-innen von  mindestens Dreivierteln der vertretenen Gemeinden anwesend sind. Eine Gemeinde kann ihre in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Begründung in einem Sondervotum niederlegen; das Sondervotum ist der Entscheidung anzuschließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Religionen kann in ihren Entscheidungen auch das Abstimmungsverhältnis mitteilen. In wichtigen Angelegenheiten ist den Mitgliedern Gelegenheit zur Befragung ihrer Gemeinden zu geben.
  • Die Arbeitsgemeinschaft der Religionen wählt für die Dauer eines Jahres eine(n) Sprecher/-in. Der/Die Sprecher/-in muss nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sein. 

Ziele:

Die Arbeitsgemeinschaftt versteht die Kooperation der Religionen in Dietzenbach als einen wichtigen friedensstiftenden, integrationsfördernden und das kulturelle Leben bereichernden Faktor im menschlichen Leben. Sie beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und politischen Themen in der Stadt Dietzenbach und nimmt Stellung zu Fragen des Zusammenlebens. Sie will den Kontakt, die kontinuierliche und verlässliche Vernetzung und das gegenseitige Verständnis unter den in der Stadt vertretenen Religionen und Religionsgemeinschaften (z.B. Kirchengemeinden und Moscheevereine) stützen und fördern. Sie will verhindern, dass Religionen und Religionsgemeinschaften für Zwecke der Politik instrumentalisiert und missbraucht werden. Ein allgemeines politisches Mandat der Arbeitsgemeinschaft ist ausgeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft will dazu beitragen, dass Religion nicht als Faktor der Trennung und Entfremdung voneinander wahrgenommen und dargestellt wird sondern als Quelle des friedlichen Zusammenlebens und als Brücke der Verständigung. Sie ist offen für die Aufnahme weiterer Religionsgemeinschaften in Dietzenbach, sofern sie gemeindliche oder gemeinde-/vereinsähnliche Strukturen aufweisen, und soweit sie die Regeln, Ziele und Pflichten der Arbeitsgemeinschaft der Religionen anerkennen.

Pflichten der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Die Mitglieder verpflichten sich zur/zum

  • Anerkennung der Gedanken- , Gewissens- und Religionsfreiheit in der alleinigen Fassung des Art.18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen („Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“)
  • Achtung des Grundgesetzes und der darin garantierten positiven wie negativen Religionsfreiheit;Verbot jeder Form von Diskriminierung aufgrund der Religion, des Geschlechts, der Hautfarbe, der Kultur, der Herkunft und des sozialen Status;
  • Abwägung der Religionsfreiheit mit konkurrierenden Grundrechten in säkularem Staats- und Rechtsverständnis;
  • Recht auf freie Meinungsäußerung, die die Integrität des Andersgläubigen achtet;
  • respektvollen Kooperation, die die jeweilige Eigenständigkeit und das Existenzrecht der Religionsgemeinschaften und Gemeinden akzeptiert;
  • Bereitschaft, Gemeinsamkeiten zu suchen und Unterschiede zu achten;
  • Verzicht auf Missionierung im Sinne des Drängens zum Religionswechsel („Kein Zwang im Glauben“,Koran 2:256);
  • Verzicht auf jegliche Formen des religiösen Fanatismus und der Intoleranz;
  • Gewaltfreiheit im Umgang mit Konflikten;
  • Respekt auch vor Atheisten, Agnostikern, Apostaten und Nonkonformisten.

Aufgaben:

Die Arbeitsgemeinschaft soll zu einem offenen, vorbehaltlosen Verstehen der Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeiten, zum Verständnis der Unterschiede zwischen religiösen und kulturellen Bräuchen beitragen, gemeinsame Aktivitäten entwickeln und den öffentlichen Diskurs über religionsbezogene Themen versachlichen. Dazu gehören z.B. gemeinsame Teilnahme an religiösen Handlungen, gemeinsames Friedensgebet, Veranstaltungen zu religionsübergreifenden Pflichten/Bräuchen (Fasten, Beten, Spenden, Pilgern, karitatives Wirken, Teilnahme an den Festen zu den höchsten Feiertagen der anderen Religionen), der Kontakt zu Schulen, Teilnahme an schulischen Projekten, gemeinsame Reisen, gemeinsame Literaturveranstaltungen, gemeinsame Veranstaltungen und Unternehmungen für Jugendliche und Frauen, etc. Die Arbeitsgemeinschaft soll in der Stadt auch zu Konflikten mit religiösem Hintergrund Stellung nehmen, z.B. zu Moscheebauvorhaben, zu Fragen der Bildung und Erziehung. 

Dietzenbach, 11. Juni 2011

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