Sarglose Bestattungen

Presserklärung der Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach zu “sarglosen” Bestattungen auf dem Dietzenbacher Friedhof

Seit dem 1.März 2013 ist in Hessen die sarglose Bestattung nach muslimischem Brauch zulässig. Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Antrag vor, solche Bestattungen auch auf dem Dietzenbacher Friedhof zu ermöglichen .

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach (ARD) hat dieses Thema auf ihrer jüngsten Sitzung erörtert. Sie erachtet die Bestattung von verstorbenen Migranten in Deutschland als ein Zeichen der Identifikation mit der neuen Heimat.

Das Zusammenleben mit Menschen anderer Kulturen gehört heute ganz selbstverständlich zum pluralistischen Leben in Deutschland. Zwar tut sich die deutsche Gesellschaft oftmals noch schwer, das „Fremde“ als Bereicherung anzuerkennen. Muslime leben aber immerhin seit 50 Jahren in Hessen, seit 40 Jahren auch in Dietzenbach, und bilden die zweitgrößte Religionsgemeinschaft. Ein großer Teil dieser Menschen ist hier geboren. Muslimische Kinder besuchen hier die Kindergärten und Schulen. Muslime arbeiten hier auf allen Ausbildungsebenen. Sie haben hier ihre Häuser gebaut und bauen weiter. Sie haben hier ihre Moscheen errichtet. Kurz: Sie sind überall präsent und tragen auch zum sozialen Wohlstand unserer Gesellschaft bei. Sie zahlen ihre Abgaben und Steuern und erfüllen ihre staatsbürgerlichen Pflichten. Die meisten Muslime sind deutsche Staatsangehörige. Sie leben und sterben hier. Deutschland ist zu ihrer neuen Heimat geworden. Sie sind zum größten Teil vollständig integriert und wichtiger Teil der kulturellen Vielfalt geworden.

Auch das heutige Bestattungswesen muss den vielfältigen religiösen und kulturellen Herkünften und Bindungen Rechnung tragen. Die Akzeptanz der muslimischen Bestattungskultur ist in diesem Sinne ein weiterer Schritt zur Integration in die deutsche Gesellschaft, besser gesagt, zur gleichberechtigten kulturellen Vielfalt in Deutschland. Auch Muslime sollen dasjenige Land als letzte Ruhestätte wählen dürfen, in dem  sie gelebt haben und gestorben sind. Die Religionsfreiheit umfasst nicht nur das Recht, eine Religion zu haben, seine Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sondern auch nach dem Ritus und Brauchtum seiner Religion bestattet zu werden. Auf die religiöse und kulturelle Vielfalt im Leben darf keine Einheitlichkeit im Tode folgen.

Die ARD befürwortet darum grundsätzlich die sarglose Bestattung auf dem Dietzenbacher Friedhof. Allerdings sollten vorab noch – bisher unbeantwortete – Fragen des Begräbnisvorgangs geklärt werden. Die Pietät des/der Verstorbenen muß gewahrt werden.  Die ARD setzt sich letztlich für die Einbindung der 3 muslimischen Religionsgemeinschaften in Dietzenbach in den politischen Meinungsbildungsprozeß ein. Auf diese Weise kann viel Vertrauen in öffentliche Entscheidungsinstanzen erworben werden.

Der ARD gehören an die katholische Gemeinde St.Martin, die evangelische Christus-Gemeinde, die evangelische Martin-Luther-Gemeinde, die freie evangelische Jesus-Gemeinde, die Neuapostolische Gemeinde, die türkische Fatih-Moschee-Gemeinde, die marokkanische Tawhid-Moschee-Gemeinde und die Ahmadiyya-Muslim-Gemeinde.

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