Zahid Khan

Presserklärung der Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach zum Auftritt des Autors Zahid Khan: Positionspapier der ARD Dietzenbach zum Auftritt des Autors Zahid Khan vor dem Bürgerhaus Dietzenbach am 29.Januar 2012

Die Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach (ARD) hat sich mit dem Gedankengut des Autors und selbsternannten Propheten Zahid Khan auseinandergesetzt.

Die ARD erachtet die These des Herrn Zahid Khan, die Propheten aller Religionen seien fehlbar und alle hätten Fehler gemacht, nur der selbsternannte Prophet Zahid Khan interpretiere die einzelnen Religionsgrundlagen richtig, für anmaßend, respektlos, vermessen und verletzend. Der Autor greift damit die Grundfeste aller Religionen an und verletzt Religionsgründer und gläubige Menschen. Die  ARD hält die Thesen des Herrn Zahid Khan theologisch für substanzlos und religionsunwissenschaftlich, soziologisch für unreflektiert und nicht-rational (etwa die Gleichstellung der Gesellschaften im Arabien des 6.-7.Jahrhunderts mit der abendländischen Gesellschaft Deutschlands des 20.-21.Jahrhunderts), seine intellektuelle Methodik auf niedrigem Niveau, oberflächlich und unschlüssig (etwa die Gleichsetzung der Verteufelung der Propheten Jesus und Mohammed zu deren Lebzeiten mit der gegenwärtigen Verteufelung des Herrn Zahid Khan), seine Propaganda und Rhetorik für aufrührerisch, demagogisch, gefährlich, populistisch, provokativ und spalterisch, seine Werbemethoden für anstößig und wettbewerbswidrig in der öffentlichen Meinungsauseinandersetzung.

Für alle Religionen und Religionsgemeinschaften offenbaren sich die Worte Gottes durch Worte der Propheten. Sie sind teilweise zum Kern der ethischen Grundlagen der Menschheit geworden. Diese Grundlagen sind insbesondere in der UN-Menschenrechtskonvention manifestiert worden.

Zu deren Achtung hat sich auch die ARD in ihrem Grundsatzpapier verpflichtet. Dazu gehören u.a.

–    die Anerkennung der Gedanken- und Religionsfreiheit,

–    das Verbot jeder Form der Diskriminierung aufgrund der Religion,

–    die Abwägung der Religionsfreiheit mit konkurrierenden Grundrechten in säkularem Staats- und Rechtsverständnis,

–    das Recht auf freie Meinungsäußerung,

–    die Gewaltfreiheit im Umgang mit Konflikten,

–    der Respekt auch vor Nonkonformisten.

Die ARD erkennt selbstverständlich Herrn Zahid Khans Recht auf Versammlungsfreiheit, auf freie Äußerung seiner Gedanken und Meinungen und auch sein Recht auf Werben dafür an. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist für alle ARD-Mitglieder ein hohes Kultur- und Rechtsgut. Die ARD versteht sich allerdings nicht als Anwalt des Rechts zur Verbreitung auch konfuser und unqualifizierter Religionsmeinungen, die aufgrund ihrer provokativen Darstellung geeignet sind Unfrieden zu stiften. Beschützer solchen Rechts sind in Deutschland kraft des Grundgesetzes der säkulare Staat und die Kommunen.

Alle ARD-Mitglieder wollen in ihren Kirchen und Moscheen deeskalierend und mäßigend auf Forderungen nach gewalttätiger Abstrafung des Herrn Zahid Khan reagieren. Sie wollen gleichzeitig keinerlei Beiträge zur Verbreitung der Thesen des Herrn Khan leisten und nur nach Medienveröffentlichungen darauf reagieren.

Da Herr Khan mit seinen Thesen die Grundfeste aller Religionen gleichermaßen angreift und insbesondere die Religionsgründer der monotheistischen Religionen verletzt, distanzieren sich alle ARD-Mitglieder von seinen Behauptungen und Erklärungen. Die ARD erachtet es deshalb auch nicht als rein innermuslimische Angelegenheit und will sich das Solidarband zwischen den in ihr organisierten Religionsgemeinschaften weder von Parteien noch von Einzelpersonen beschädigen lassen. Herrn Khans Thesen wirken spaltend und zerstörerisch sowohl innerhalb der Moscheegemeinden als auch auf die Solidarität unter den Religionsgemeinschaften der ARD.

Die ARD verurteilt einzelne Werbemethoden des Herrn Khan für seine Thesen, für seine am 29.Januar 2012 vor dem Dietzenbacher Bürgerhaus gehaltene Rede und zur Ankurbelung des Verkaufs seiner Bücher. Sollte es wahr sein, dass er Werbehandzettel für diese Veranstaltung in ausgewählten Wohnvierteln mit von ihm vermutetem hohem – insbesondere muslimischem – Migrantenanteil hat verteilen lassen, dann kann dies sowohl als gezielte Ansprache potentieller Interessenten für seine Bücher und Thesen als auch als Provokation potentieller Gegner gewertet werden. Diese Werbemethode verzerrt offensichtlich den freien Wettbewerb der Meinungen in der Stadt Dietzenbach.

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