Menschenrechtsverstöße

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach zu Menschenrechtsverstößen im Namen von Religionen

Die Arbeitsgemeinschaft der Religionen in Dietzenbach (abgekürzt ARD) hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 2011 in öffentlichen Veranstaltungen mit Themen wie

–          Erziehung von Kindern zum Frieden,

–          Ehrfurcht vor dem Alter,

–          Einführung von Islamunterricht in Schulen,

–          Erbrecht in BGB und Koran,

–          Sarglose muslimische Bestattung auf deutschen Friedhöfen,

–          Früherkennung und Verhinderung der religiösen Radikalisierung von Jugendlichen,

–          radikale Hassprediger und Demagogen.

–          öffentlichen Friedensgebeten

beschäftigt. Die ARD war und ist bei allen Themen bemüht, Verständnis für unterschiedliche Positionen der Religionen und Religionsgemeinschaften zu wecken, Unterschiede ohne Abwertung oder Ausgrenzung in der Öffentlichkeit zu vertreten, und all das ohne allgemein-politisch Partei zu ergreifen.

Die ARD-Mitglieder haben sich in ihrer Gründungsurkunde verpflichtet, grundsätzlich nur zu lokalpolitischen Themen mit Bezügen zu Religion aufzuklären und Stellung zu nehmen. Die ARD und ihre Mitgliedsgemeinden haben sich in den vergangenen Monaten ausnahmsweise einmal mit Fragen der Darstellung und Bewertung religionspolitischer Weltkonflikte und einzelner Religionen in den Medien beschäftigt. Der öffentliche Diskurs über Menschen-rechtsverstöße im Namen von Religionen und die Medienberichterstattung darüber nimmt die ARD ausnahmsweise zum Anlass einer öffentlichen Stellungnahme. Denn dieser Diskurs droht den gesellschaftlichen Konsens über den Primat des säkularen Staates, die Zustimmung zur Beachtung und Verteidigung der Menschenrechte nach der UN-Konvention von 1948, und das pluralistische Selbstverständnis der Gleichwertigkeit aller Religionen zu gefährden.

Insbesondere die verschiedenen Nahostkonflikte können dazu verleiten, sich zugunsten nur einer Seite in den Konflikten zu positionieren. Dennoch sieht die ARD ihre Aufgabe darin, die verschiedenen Argumente und Perspektiven im Dialog zu halten und für einen respektvollen gewaltfreien Umgang der Religionen und Religionsgemeinschaften miteinander einzutreten und zu werben. Das gilt sowohl im Verhältnis zwischen den Religionen und Religionsgemeinschaften als auch innerjüdisch, innerchristlich und innermuslimisch.

Mögliche unterschiedliche Einschätzungen der – meist komplexen – Geschichte und der Gegenwart dieser Konflikte hält die ARD für legitim,

– Appelle und Aufforderungen zum Einhalten wenigstens des international anerkannten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit militärischer Aktionen gegen Zivilbevölkerung hält sie für angebracht,

– das Rechtfertigen übermäßiger eigener militärischer Gewalt erachtet sie niemals für begründet,

– das Erinnern an gewaltsamen Heimatverlust, an Kriegsverbrechen und an Vertreibung hält sie für notwendig,

– das Verharmlosen von Verfolgungstatbeständen, wo immer das auch geschehen mag, hält sie für unredlich,

– das historische Relativieren eigener Kriegsschuld mit Übergriffen des Kriegsgegners hält sie für ungenügend,

– das Vergleichen von Gräueltaten erachtet sie für unethisch,

– das Begründen von Menschenrechtsverstößen mit religiösen Auffassungen hält sie für verwerflich.

All dies hat in der ARD aber nicht dazu geführt, das insbesondere persönliche Gespräch unter den Mitgliedsgemeinden abreißen zu lassen.

Alle Mitglieder der ARD verurteilen Antisemitismus, Christenverfolgung und Islamfeindlichkeit. Sie verurteilen ebenso jegliche Menschenrechtsverstöße, die mit religiösen Lehren und Alleinvertretungsansprüchen begründet werden. Die ARD tritt auch dem durch viele Medienberichte über religiös begründete Gräueltaten genährten Eindruck entgegen, dies sei repräsentativ, symptomatisch oder typisch für die jeweilige Religion oder Religionsgemeinschaft. Die ARD unterstützt das Recht auf freie Religionsausübung, das Recht auf religionsgemeinschaftliche Verschiedenheit und tritt evtl. mehrheits-gesellschaftlichem Bedarf an Ungleichheit durch Ab- und Ausgrenzung zur Stiftung eigener Identität entgegen. Die ARD weist auch darauf hin, dass sich ihre Mitgliedsgemeinden zur Abwägung der Religionsfreiheit mit konkurrierenden Grundrechten, z.B. mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, in säkularem Staats- und Rechtsverständnis verpflichtet haben.

Entgegen dem durch Medienberichte geweckten Eindruck, der Islam sei eine grundsätzlich unfriedliche Religion, erlebt die ARD in Dietzenbach, dass in den einzelnen Mitgliedsgemeinden zur Verhinderung von Polarisierungen energisch und erfolgreich gegen religiös begründete Andersgläubigenfurcht, Fremdenfeindschaft, Ressentiments und Vorurteile gearbeitet wird. Die Anerkennung der Freiheit von und der Freiheit zu Religion jedes Einzelnen und jeder Gemeinschaft sind die Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft der Religionen und bleiben ihre Vision.

Dietzenbach, am 19. Februar 2015

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